Unterstützung für Landwirte

Antragstellung auf Unterstützung für notwendige Zukäufe von Futtermitteln für Tierhalter

 

Das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming macht auf Zuwendungen des Landes Brandenburg an landwirtschaftliche Unternehmen aufmerksam. Diese dienen dem teilweisen Ausgleich von Einkommensminderungen, die durch anhaltende Dürre im Jahr 2018 entstanden sind. Außerdem sollen sie einer Gefährdung der sicheren Futterversorgung bei Rindern, Schafen und Schweinen entgegenwirken.

 

Fördervoraussetzungen und Kontakt

 

Fördervoraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung der Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Der Gesamtwert der gewährten De-minimis-Beihilfen liegt bei maximal 15.000 Euro pro Unternehmen.

 

Anträge können ab sofort im Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Bewilligungsstelle ist das LELF. Die Antragsfrist endet mit dem 15. Oktober 2018.

 

Alle Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unter dem unten angefügten Link. Die Unterlagen können auch im Landwirtschaftsamt unter Telefon 03371 608-4721 angefordert werden.