Trinkwasserbrunnen; Anzeige- und Untersuchungspflicht beachten!

Alles klar? Foto: Landkreis TF
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Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming informiert

Woher kommt unser Trinkwasser?

Fast die gesamte Bevölkerung im Landkreis Teltow-Fläming bezieht ihr Trinkwasser aus zentralen Versorgungsanlagen. Diese werden im Auftrag der Städte und Gemeinden betrieben und liefern Trinkwasser in überwiegend sehr guter Qualität. Etwa drei Prozent der Menschen im Landkreis entnehmen ihr Trinkwasser aus Kleinanlagen. Diese sind wichtiger Bestandteil der Wasserversorgung in Deutschland, vor allem im ländlichen Raum. Allerdings garantieren sie nicht, dass die hohen Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser immer erfüllt sind. Auch ist die Versorgung aus solchen Anlagen keineswegs eine Privatangelegenheit.

Gutes Wasser aus Kleinanlagen

Kleinanlagen werden zumeist aus oberflächennahem Grundwasser gespeist. Zum Teil liegen die Brunnentiefen nur bei 8 bis 15 Metern. Das hier geförderte Grundwasser kann vor allem durch seinen hohen Eisen- und Mangangehalt braun gefärbt sein. Auch anderweitige Belastungen sind möglich, zum Beispiel durch angrenzende landwirtschaftliche Nutzung, Sickergruben und Altablagerungen.

 

Aber auch kristallklares Wasser bedeutet nicht immer uneingeschränkten Genuss. Eine Belastung mit Keimen, Blei und Kupfer oder durch einen erhöhten Nitratgehalt ist nicht am Aussehen oder Geruch erkennbar, kann aber aus medizinischer Sicht zu schweren gesundheitlichen Problemen führen. Um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und ausschließen zu können, unterliegt das Trinkwasser aus Kleinanlagen einer Überwachungspflicht und wird vom Gesundheitsamt kontrolliert.

Was sind Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser?

Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden.

Trinkwasser wird für folgende Zwecke verwendet:

  • zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • zur Körperpflege und Körperreinigung,
  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung komme und
  • zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Ausgehend vom Infektionsschutzgesetz ergeben sich in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung folgende Pflichten für die Besitzer von Kleinanlagen:

  1. Pflicht zur Anzeige beim Gesundheitsamt
  2. Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers

Anzeige beim Gesundheitsamt

Wenn Sie eine Kleinanlage betreiben, sind Sie verpflichtet, dies beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies regelt Paragraph 13 der Trinkwasserverordnung. Das betrifft sowohl die Erstanmeldung einer Neuanlage als auch die Nachanzeige für einen bereits (zum Teil jahrelang) betriebenen Hausbrunnen.

 

Eine Vorlage für die Anzeige gibt es als Formular "Anzeige nach § 13 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung - Trinkwasserversorgungsanlagen" beim Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming oder in der Dienstleistungsdatenbank "Was erledige ich wo" auf www.teltow-flaeming.de:

Untersuchung des Trinkwassers

Wenn Sie eine Kleinanlage erstmalig oder nach langem Stillstand in Betrieb nehmen, müssen Sie eine Erstuntersuchung durchführen lassen. Betroffen sind auch Anlagen, die bereits seit längerem betrieben werden, aber bisher noch nicht untersucht worden sind. Die Anzahl der bei der Erstuntersuchung zu analysierenden Parameter wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, Ihr Trinkwasser regelmäßig über ein dafür akkreditiertes Labor untersuchen zu lassen. Dies regelt Paragraph 14 der Trinkwasserverordnung.

 

Nutzen nur Sie und Ihre Familie das Wasser, müssen Sie alle mikrobiologischen Parameter jährlich untersuchen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Escherichia coli, Enterokokken, coliforme Bakterien und die so genannte Koloniezahl. Umfang und Häufigkeit der Untersuchung für alle chemischen und physikalischen Parameter legt das Gesundheitsamt fest.

 

Weitergehende Informationen enthält die Broschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen". Diese ist unentgeltlich im Gesundheitsamt erhältlich oder kann unter folgendem Link im Internet abgerufen werden:

Weitere Informationen

Beratung und Auskünfte erhalten Sie beim Gesundheitsamt Teltow-Fläming, Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin, Am Nuthefließ, 14943 Luckenwalde, Telefon: 03371 608 3822.

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