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Information der Kreisverwaltung TF zur Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer wird seit März 2014 von den Hauptzollämtern als zuständige Bundesfinanzbehörde verwaltet. Darauf macht das Straßenverkehrsamt Teltow-Fläming aufmerksam und weist auf die Verantwortlichkeiten hin. Für das Land Brandenburg ist die Zollverwaltung in Frankfurt (Oder), Kopernikusstraße 25, zuständig. Dort ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8 Uhr bis 15 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr Sprechzeit. Telefonisch ist die Behörde unter (0335) 563-0 zu erreichen.

Das Straßenverkehrsamt hat die wichtigsten Fragen, die in Zusammenhang mit der Neuregelung stehen, zusammengefasst:

Ändert sich durch die Übernahme etwas für Sie?

Nein, Sie brauchen nichts zu veranlassen. Der Steuerbescheid Ihres Finanzamtes bleibt weiterhin gültig. Soweit Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Einzugsermächtigung bzw. das SEPA Lastschriftmandat durch die Zollverwaltung übernommen.

Was passiert bei der Zulassung eines Fahrzeuges?

Wie bisher übermitteln die Zulassungsbehörden die Steuererklärung mit allen für die Steuerfestsetzung erforderlichen Daten automatisiert weiter – jetzt an das zuständige Hauptzollamt. Sie erhalten von dort anschließend Ihren Steuerbescheid. Die Einziehung der Kfz-Steuer erfolgt automatisch.

Wie beantrage ich künftig Steuervergünstigungen?

Anträge und Hinweise zu Steuervergünstigungen erhalten Sie ab sofort unter www.zoll.de.

Wo finde ich Vordrucke und Merkblätter?

Vordrucke und Merkblätter finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Zollverwaltung unter www.zoll.de. Alternativ erhalten Sie die Antragsformulare, Vordrucke und Merkblätter bei den Hauptzollämtern oder Zollämtern.

Wichtiger Hinweis

Bitte bringen Sie zur Zulassung eines Fahrzeuges immer ein vollständig ausgefülltes SEPA – Lastschriftmandat mit. Dieses Formular finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises Teltow-Fläming unter www.teltow-flaeming.de bzw. unter www.zoll.de.