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Abteilung Ordnungsamt

Eheschließung


Beschreibung

Die Anmeldung zur Eheschließung und die Begründung einer Lebenspartnerschaft erfolgt bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes. Abweichend davon kann die Trauung in jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde,

  • Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages,

 

gemeinsame Kinder:

  • Geburtsurkunde,

  • Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater nicht in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist,

  • Sorgerechtserklärung

 

Sollten Sie geschieden, verwitwet oder noch minderjährig sein, bitten wir um eine persönliche Vorsprache im Standesamt Dahme/Mark, zwecks Beibringung weiterer Unterlagen.


Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren werden auf Grundlage der Gebührenordnung des Landes Brandenburg erhoben. Die Höhe der Gebühr errechnet sich individuell für jedes Brautpaar.

 

Wir informieren Sie darüber, dass Sie auf Wunsch ein "Stammbuch der Familie" in unserem Standesamt erwerben können.


Ansprechpartner

Heike Kensy
Telefon (033746) 69618
Telefax (035451) 98144

Carolin Ponickau
Telefon (035451) 98115
Telefax (035451) 98144