Abteilung Ordnungsamt

Eheschließung


Beschreibung

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes. Abweichend davon kann die Trauung in jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden. Frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung kann die Anmeldung erfolgen.

 

Das Brautpaar soll für die beabsichtigte Eheschließung persönlich im Standesamt vorsprechen. In einem persönlichen Gespräch werden der Ablauf und die individuelle Gestaltung der Eheschließung abgestimmt.

 

Ihr Termin für die Eheschließung wird erst verbindlich, wenn Sie rechtzeitig Ihre Anmeldung zur Eheschließung in Ihrem Wohnsitzstandesamt vorgenommen haben und unserem Standesamt die notwendigen Anmeldeunterlagen vorliegen. Wenn Sie einen Wunschtermin eservieren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie?

 

zusätzlich bei gemeinsame Kinder:

 

Sollten Sie geschieden oder verwitwet sein, bitten wir um eine persönliche Vorsprache im Standesamt Dahme/Mark, zwecks Beibringung weiterer Unterlagen.


Gebühren

Gebühren werden gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

 


Ansprechpartner

Heike Kensy
Telefon (033746) 69618
Telefax (035451) 98144

Sarah Strelitz
Telefon (035451) 98115
Telefax (035451) 98144


Formulare

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