Fundsachenregister
Beschreibung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren. Meldet sich der/die Eigentümer/in innerhalb dieser Zeit nicht, erwirbt der/die Finder/Finderin nach sechs Monaten Eigentum an dem gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den/die Finder/in nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Unter der Rubrik Formulare finden Sie Vordrucke für Fund- und Verlustanzeigen.
Derzeit befinden sich folgende Gegenstände im Fundbüro Dahme/Mark:
Eingang Jahr 2024:
14/2024 | Schlüssel |
11/2024 | Schlüsselbund |
06/2024 | Fahrzeugschlüssel |
05/2024 | Schlüssel |
04/2024 | Schlüsselbund |
03/2024 | Smartphone |
Für weitere Informationen können Sie gern beim Ordnungsamt Dahme/Mark vorbei kommen oder unter der Nummer 035451 / 981 -18 anrufen.