Gegen Masern impfen lassen
An Masern sind drei Kinder einer Familie aus dem Landkreis Teltow-Fläming in der vergangenen Woche erkrankt. Der behandelnde Kinder- bzw. Hausarzt hat dem Gesundheitsamt die Infektionskrankheit gemeldet.
Masern sind eine häufig schwer verlaufende Krankheit, die leicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Um weitere Erkrankungen zu vermeiden, hat der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Teltow-Fläming den Impfstatus von Kontaktpersonen der erkrankten Kinder überprüft. So wurden in zwei Schulen die Impfausweise der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie des Personals kontrolliert. Angeboten wurden auch so genannte postexpositionelle Masern-Mumps-Röteln-Impfungen. Dabei handelt es um Impfmaßnahmen, die nach Ausbruch einer Erkrankung eingeleitet werden. Ziel ist es, die weitere Verbreitung des Erregers zu unterbinden, indem eine schnellere Antikörper-Produktion bei Kontaktpersonen hervorgerufen wird.
Was sind Masern?
Die Masern sind eine äußerst ansteckende Krankheit, die durch Viren (Masernviren) versursacht werden. Diese werden durch kleine Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, von Mensch zu Mensch übertragen. Acht bis zehn Tage nach einer Ansteckung mit dem Masernvirus treten Erkältungssymptome und wenige Tage später ein typischer Hautausschlag auf. Die Möglichkeit, andere Menschen anzustecken, besteht bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages. Nach Auftreten des Hautausschlages ist der Patient noch bis zu vier Tage lang ansteckend. Eine Masern-Erkrankung kann zu gefährlichen Komplikationen wie beispielsweise Mittelohren-, Lungen- oder Hirnentzündungen führen.
Wie kann man sich vor Masern schützen?
Gegen Masern und ihre Komplikationen kann man sich durch eine Impfung schützen. Bei Kindern wird eine zweimalige Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung empfohlen: Die erste Impfdosis soll im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht werden. Aber auch nach 1970 geborene Erwachsene, die entweder gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Masern-Impfstatus unklar ist, sollten den Masern-Impfstoff erhalten (eine einmalige MMR-Impfung).
Fehlende Impfungen nachholen
Angesichts der Gefährlichkeit einer Masern-Erkrankung sollten fehlende Masern-(MMR)-Impfungen unbedingt nachgeholt werden. Dies ist beim Hausarzt, Kinderarzt oder auch beim Gesundheitsamt möglich. Für Rückfragen zum Thema kann man sich an das Gesundheitsamt Teltow-Fläming unter Telefon (03371) 608-3812 wenden.
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