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Aktuelle Informationen des LK TF zum Corona-Virus

Heute hat der Krisenstab im Landkreis Teltow-Fläming seine Arbeit aufgenommen und eine erste Lageeinschätzung vorgenommen. Damit wurde die bisherige Arbeit des Einsatzstabes der Lage angepasst. Der Krisenstab steht unter Leitung von Dr. Silke Neuling. Sie führt den Katastrophenschutz im Landkreis. Der Krisenstab koordiniert alle erforderlichen Maßnahmen. In ihm sind tätig: die Landrätin, Beigeordnete und Dezernenten, relevante Ämter der Kreisverwaltung sowie wichtige externe Partner wie Krankenhäuser, Rettungsdienst, die kreiseigene Verkehrsgesellschaft und die Polizei.

 

Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es bislang 6 bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus und aktuell 89 gemeldete Covid-19-Verdachtsfälle (Stand: 16. März 2020, 17 Uhr). Die erkrankten Personen kommen aus dem Raum Baruth/Mark, der Stadt Ludwigsfelde sowie den Gemeinden Rangsdorf und Blankenfelde-Mahlow. Es geht allen den Umständen entsprechend gut, sie befinden sich in häuslicher Quarantäne bzw. sind bereits wieder genesen.

 

Der Landkreis Teltow-Fläming hat am heutigen 16. März 2020 zwei Allgemeinverfügungen zum Unterricht an Schulen und zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen erlassen.

Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügung zum Unterrichtsbetrieb

Die Allgemeinverfügung untersagt kreisweit an allen Schulen in Teltow-Fläming die Erteilung von Unterricht. Dies gilt vom 18. März bis voraussichtlich 19. April 2020 und betrifft alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, alle Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft.

 

Allgemeinverfügung Kindertageseinrichtungen

Verboten ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen sowie Heimvolkshochschulen. Dies gilt von vom 18. März 2020 bis voraussichtlich zum 19. April 2020 und gilt für Kindertageseinrichtungen öffentlicher und freier Träger. Für Kitas mit Übernachtungsmöglichkeit gilt die Untersagung ab 18. März 2020, 10 Uhr.

 

Beide Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt 9/2020 des Landkreises Teltow-Fläming nachzulesen und regeln weitere Einzelheiten.

 

Weitere Allgemeinverfügungen des Landkreises, die bereits vom 13. März 2020 erlassen wurden, regeln den Umgang mit größeren Veranstaltungen und die Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe für Reiserückkehrer aus Risiko- und besonders betroffenen Gebieten.

 

Landrätin Kornelia Wehlan: „Wir haben eine besondere Situation, die besondere Maßnahmen erfordert. Ich danke allen Eltern und Einrichtungen, die heute sehr besonnen und mit großem Verständnis die notwendigen Maßnahmen für den Kita- und Schulbetrieb unterstützen. Ich weiß, dass die Einschränkungen mit Sicherheit nicht einfach sind. Aber es ist unsere Pflicht, die Infektionswege müssen verlangsamt werden, um Belastungen für unser Gesundheitssystem beherrschbar zu machen. Letztendlich ist es auch ein solidarischer Generationenpakt, wenn wir jetzt an unsere Eltern, Großeltern und besonders gefährdete Menschen denken! Die Solidarität der Gemeinschaft ist in diesen Tagen gefragt und wird es sicher noch länger sein.“

 

Kinderbetreuung ab 18. März 2020

Die Kindertagesbetreuung und die Betreuung im Rahmen der Schule wird im Landkreis Teltow-Fläming ab dem 18. März 2020 wie folgt geregelt:

 

Grundsätzlich sind alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geschlossen, allerdings sollen in den Einrichtungen Gruppen zur Notbetreuung eingerichtet werden. Die Schulen bieten eine Notbetreuung in der regulären Schulzeit an. Eine Beschulung findet nicht statt. Die Betreuung wird von den Lehrkräften und Sozialarbeitern (wenn vorhanden) gewährleistet.

 

Die Träger der Einrichtung prüfen, wer einen Anspruch zur Notbetreuung hat. Dies sind nur Eltern, die in den in der Allgemeinverfügung genannten Bereichen der kritischen Infrastruktur. Dort müssen beide Elternteile beschäftigt sein. Für getrennt lebende Sorgeberechtigte ist die Person maßgeblich, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In strittigen Fällen obliegt die Entscheidung dem Jugendamt.

 

Die Entscheidung zur Erhebung von Elternbeiträgen in diesem Zeitraum obliegt dem Träger. Eine Vorgabe hierzu wird vom Landkreis nicht erfolgen. Grundsätzlich ist ein eventuell geringeres Einkommen der Eltern für diesen Zeitraum zu berücksichtigen. Eine Kostenübernahme gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII kann von den Eltern jederzeit beantragt werden.

 

Der Bereich der Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) fällt nicht unter die Einschränkungen der Allgemeinverfügung, weil es sich um kleine Gruppen handelt. Tagespflegepersonen können eigenständig entscheiden, ob sie weiterhin die Betreuung der Kinder absichern oder ihre Tagespflegestellen schließen. In diesem Fall ist für betroffene Familien eine Notbetreuung in einer Einrichtung zu gewährleisten.

Arbeit in den Verwaltungen

In der Kreisverwaltung wird gerade geprüft, welche wichtigen Ämter und Sachgebiete Unterstützung bedürfen und wo der Dienstbetrieb eingeschränkt werden kann. Oberstes Gebot haben die öffentliche Sicherheit, der Bevölkerungsschutz und alle Aufgaben, die den Zahlungsverkehr mit Vertragspartnern und unseren Kund*innen betreffen. Der Außendienst wird soweit als möglich ausgesetzt. Der Publikumsverkehr soll in Kürze über Terminvergabe geregelt werden. Die Erreichbarkeit der Fachbereiche und vor allem die Bürgertelefone werden über zusätzliche Telefonkapazitäten gesichert, auch am Wochenende.

Kurse der Kreisvolkshochschule und Unterricht in der Kreismusikschule werden vorerst nicht stattfinden. Der Bücherbus fährt ebenfalls vorerst nicht.

 

Mit Schließung der Schulen wird auch der Betrieb in den Sporthallen eingestellt.