Informationen des Einwohnermeldeamtes
Die nachfolgende Pressemitteilung ist im Internet auf der Startseite des Personalausweisportals veröffentlicht worden.
Link: https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
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Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes des Amtes Dahme/Mark sind unter den Ihnen bekannten Rufnummern und Mailadressen weiterhin zu erreichen. Persönliche Vorsprachen, die keinen Aufschub dulden, können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
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