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Eheschließungen sind wieder mit Gästen möglich!

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Bild zur Meldung: Eheschließungen sind wieder mit Gästen möglich!

Im Land Brandenburg ist es wieder erlaubt, Trauungen mit Gästen durchzuführen. Derzeit dürfen an den Trauungen Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen teilnehmen. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden. Weitere Gäste können zu den Eheschließungen nur dann von der Standesbeamtin im Einzelfall zugelassen werden, wenn auch durch den vergrößerten Teilnehmerkreis die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Anzahl der an der Eheschließung teilnehmenden Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des (Trau-)Raumes stehen.

 

Eheschließungen sind vornehmlich am Behördenstandort des Standesamtes durchzuführen. Laut Weisung des Innenministeriums können Eheschließungen an einem anderen Trauort zugelassen werden, wenn hierdurch nach einer Risikobetrachtung das Infektionsrisiko für die Standesbeamtin nicht erhöht ist und die Arbeitsfähigkeit der Standesamtin nicht gefährdet ist. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen.

 

Diese Weisung vom Innenministerium des Landes Brandenburg gilt bis zum 31. Mai 2020.