Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Neustart Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Bild zur Meldung: Neustart Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Am vergangenen Freitag verkündete Kulturstaatsministerin Monika Grütters:

„Unser Sofortprogramm 'Neustart' hat ins Schwarze getroffen!“

 

Eine Antragstellung ist jetzt wieder möglich.

 

Wann?

Förderung bis 15.10.2020  beantragbar – Vergleiche: Programm „LAND INTAKT“ (E-Mail 28.04.20, siehe unten): Neue Anträge sind hier wegen Überzeichnung aktuell leider nicht möglich.

Wer?

Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser – Antragsberechtigt sind juristische Personen

Was?

Förderfähig sind Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus)

in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind

Wieviel?

10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Kulturzentrum. 10 Prozent des Gesamtfinanzierungsbetrages müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden

 

 

Die Fördergrundsätze finden Sie als Anlage. Informations-, Beratungs- und Förderkontakt bzw. Antragstellung:

 

www.neustartkultur.de

https://antrag.soziokultur.de