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Information zum Erlass von Elternbeiträgen im Amt Dahme/Mark

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark am 28.05.2020 wurde beschlossen, den Eltern, die im April und Mai die Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Horten in Anspruch nehmen mussten, den Elternbeitrag zu erlassen. Dies betrifft folgende Einrichtungen: ASB Integrationskita Anne Frank, ASB Regelkita Zwergenland, ASB Regelkita Rosenthaler "Schwalbennest", Hort der Grundschule Dahme, Kindertagespflege "Flax und Krümel", Kindertagespflege "Storchennest", „Naturkinder Niebendorf-Heinsdorf sowie die Evangelische Kindertagesstätte Dahme – Amalienstift.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Niederer Fläming am 08.06.2020 wurde beschlossen, den Eltern, die im April die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten in Anspruch nehmen mussten, ebenfalls den Elternbeitrag zu erlassen. Die Elternbeiträge für den Monat Mai für Kinder der Gemeinde Niederer Fläming, die die Notbetreuung genutzt haben, ist wieder zu entrichten. Dies betrifft die Kita „Pusteblume“ die Kita „Flämingkinder“ sowie den Hort „Kunterbunt“. Entsprechende Beitragszahlungen werden entsprechend wieder erhoben.

Mit dem Erlass der Beiträge soll den Eltern, eine Entlastung zu Gute kommen. Die entstehenden Kosten tragen die Stadt Dahme/Mark und die Gemeinde Niederer Fläming, da für die Notbetreuung keine Ausgleichszahlungen durch das Land vorgesehen sind.

Ab 15.06.2020 soll der Regelbetrieb in den Kitas wieder aufgenommen werden. Derzeit werden die entsprechenden Hygieneauflagen durch das MBJS erarbeitet. Sobald diese den Trägern der Einrichtungen vorliegen, kann die Umsetzung zur Aufnahme des Regelbetriebs geplant werden.