Ehrenamt stärken. Versorgung sichern

Am 24. Juni 2020 wurde das Sonderprojekt „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestartet.


Damit sollen ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zudem Pandemie-bedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.


Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE). Ziel des BULE ist es, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und dazu beizutragen, dass Menschen auch in Zukunft gut auf dem Land leben und arbeiten können. Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 € und maximal 8.000 €. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Initiativen, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können ab sofort in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen unter www.bmel.de/ehrenamt-versorgung einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antrags-berechtigten Initiativen ist begrenzt. Für die Sondermaßnahme stehen ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung. Städte und Gemeinden können sich nicht bewerben, aber eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen u.ä.. Details über das zweistufige Antragsverfahren können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.

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