Zuschuss für Ehrenamtliche

Zuschuss für Ehrenamtliche

Entschädigung für erhöhten Mobilitätsaufwand beantragen

Datum: 14.07.2020

 

Ab sofort können ehrenamtlich aktive Personen einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 100 Euro/Jahr erhalten. Bedingung dafür ist, dass sie einen erhöhten Mobilitätsaufwand (Fahrtkosten) haben und nicht anderweitig dafür entschädigt werden. Der Mobilitätszuschuss ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit und Integration des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming.

In der Dienstleistungsdatenbank „Was erledige ich wo“ sind unter dem Stichwort „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses aufgeführt. Ebenso steht das zugehörige und zwingend zu verwendende Antragsformular dort als Download zur Verfügung. Antragsteller*innen, die keinen Zugang zum Internet oder Drucker haben, können sich auch telefonisch an das Büro für Chancengleichheit wenden: 03371 608 1088. Das Formular wird ihnen dann zugeschickt.

Der Mobilitätszuschuss gehört zum Aufgabenbereich des neu eingerichteten Engagement-Stützpunktes des Landkreises Teltow-Fläming. Dieser wird von der Staatskanzlei des Landes Brandenburg gefördert. Dazu hat der Landkreis Teltow-Fläming für das Jahr 2020 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Brandenburg abgeschlossen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming zu finden, Kurzlink: https://bit.ly/3eps89V