Aufstallpflicht für Geflügel

Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming vom 11.12.2020

 

Aufstallpflicht für Geflügel

Risikogebiete definiert – Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen

 

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet der Landkreis Teltow-Fläming ab dem 12. Dezember 2020 in Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel an.

Das ist erforderlich, weil in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln in verschiedenen Gebieten Deutschlands sowie in mehreren geflügelhaltenden Betrieben Fälle von Geflügelpest festgestellt worden sind.

Tierseuchenallgemeinverfügung

Die Anordnung zur Aufstallung wurde in einer Tierseuchenallgemeinverfügung im Amtsblatt 41/2020 veröffentlicht:

Risikogebiete

Zu den Risikogebieten im Landkreis Teltow-Fläming gehören:

  1. Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (Gemeinde Nuthe-Urstromtal),

  2. Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf, Groß Machnow

  3. Kloster Zinna, Neuhof, Grüna

  4. Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf

  5. Altes Lager, Niedergörsdorf, Dennewitz
     

In diesen Regionen sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen. Das bedeutet, dass Geflügel ab 12. Dezember 2020 nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden darf. Alternativ müssen eine nach oben dichte Überdachung und wildvogelsichere Seitenbegrenzungen vorhanden sein.

Von der Aufstallungspflicht ist grundsätzlich alles Geflügel betroffen, so zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Wachteln oder Laufvögel. Ausgenommen sind Tauben.

Im Einzelfall sind unter bestimmten Auflagen Ausnahmen möglich. Diese müssen beim Veterinäramt beantragt werden.

Schutzmaßnahmen

Was sollte man als Geflügelhalter*in zusätzlich tun, um die eigenen Tiere vor der Geflügelpest zu schützen? Folgende Schutzmaßnahmen können ergriffen werden:

  • Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen von gekauften Eiern unterlassen

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

  • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern

  • nur Personen in den Bestand lassen, die ihn unbedingt aufsuchen müssen

  • Straßen- und Stallkleidung strikt trennen

  • Stall nicht nicht Schuhen betreten, die draußen getragen

  • Besuche bei anderen Geflügelbeständen vermeiden

  • Schadnager regelmäßig bekämpfen

  • Eierkarton nur einmalig verwenden

Beachten Sie auch die Empfehlungen, wie Sie bei Stallpflicht dafür sorgen können, dass Ihren Tieren unnötiger Stress erspart bleibt.

Interessierte Tierhalter*innen finden im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming weitere Informationen zum Thema Geflügelpest, Merkblätter, Formulare und vieles mehr unter

Meldepflicht beachten

Jede Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt angemeldet sein. Dafür kann ein Formular genutzt werden, das im Internetauftritt des Landkreises verfügbara ist (siehe angefügter Link).

Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.

Weitere Informationen

Bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsabnahme muss ein praktischer Tierarzt hinzugezogen und eine Infektion mit dem Influenzavirus ausgeschlossen werden. Außerdem ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren. Es ist unter Telefon 03371 608-2201, -2210, Fax 03371 608-9040 bzw. über die E-Mail-Adresse   zu erreichen.