Information zur Betreuung Kita/Schule/Hort/Kindertagespflege ab 04.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

soeben hat uns der Landkreis TF die Aufgabe gemäß § 17 Abs. 6 SARS-CoV-2-EindV und § 18 Abs. 18 Abs. 5 SARS-CoV-2—EindV zur Prüfung und Bescheidung des Anspruches auf Notbetreuung im Hort und Notbeschulung in der Schule übertragen.
 

Es gilt:

 

Für Schule und Hort

Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe wird eine Notbetreuung gewährleistet. Kinder haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist, oder, wenn beide Personensorgeberechtigten in den aufgeführten Tätigkeitsbereichen 1 bis 14 arbeiten (siehe Formular). Arbeitet mindestens ein Personensorgeberechtigter in Arbeitsfeld 15 so besteht auch hier der Anspruch auf Notbetreuung. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Der Antrag auf Notbetreuung für Schul- und Hortkinder ist mit beigefügtem Formular beim Amt Dahme/Mark zu stellen. Bitte nutzen Sie dafür die Mailadresse: oder die Fax.-Nr. 035451/98144, das Original ist in jedem Fall nachzureichen.

 

Bitte vermerken Sie unbedingt eine Rufnummer oder E-Mail für eine kurzfristige Kontaktaufnahme!

 

Für Kita und Kindertagespflege

Die Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen bleiben nach derzeitigem Stand offen. Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen werden aber alle Eltern dringlichst gebeten, möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen und nicht ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.

Stand: 21.12.2020 – 15:00 Uhr

 

 

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