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Pflicht zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen verlängert

Presse-Information vom Landkreis Teltow-Fläming

 

Der Landkreis Teltow-Fläming hat per Allgemeinverfügung die Pflicht zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (Amtsblatt 15/2022) verlängert.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 20/2022 veröffentlicht.

 

Zur Erinnerung:

 

Die Isolations-/Absonderungszeit beträgt im Regelfall 5 Tage, wenn in den letzten 48 Stunden (Tag 3 und 4) keine Symptome auftraten. Zusätzlich wird empfohlen, eine freiwillige wiederholte (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigenschnelltests durchzuführen. Bei fortbestehenden Symptomen oder einem positiven Testergebnis von SARS-CoV-2 über den fünften Tag hinaus verlängert sich der Absonderungszeitraum, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind, längstens bis zum 10. Tag. Im Falle eines positiven Tests nach dem zehnten Tag sollte eine Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen. Kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.teltow-flaeming.de/corona-virus-positiv-getestet

Amtsblatt 15/2020 zum Download

Amtsblatt 20/2022 zum Download