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Information des Jugendamtes der Kreisverwaltung Teltow-Fläming

Der Bereich Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (gemäß SGB VIII, Paragraph 35 a) im Jugendamt der Kreisverwaltung Teltow-Fläming bleibt vom 2. bis 13. März 2015 für den Publikumsverkehr geschlossen. Grund dafür ist die Einführung einer neuen Software und die damit verbundenen Arbeiten. Die Telefone der Mitarbeiterinnen sind auf eine Mailbox geschaltet, dort kann man eine Nachricht hinterlassen. Anträge können im Sekretariat des Jugendamtes abgegeben werden. Das Jugendamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Schließung.