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Information für Angelfreunde

Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Donnerstag, dem 26. März 2015 statt. Sie beginnt um 18 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde. Die Teilnehmer haben zwei Stunden Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten.

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt, Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden. Der Fischereischein ist auch erforderlich, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.

Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der Unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro. Die Anträge sind in der Unteren Fischereibehörde erhältlich. Ansprechpartnerin ist Ariane Otto, Telefon (03371) 608 2114, E-Mail: ariane.otto@teltow-flaeming.de. Weitere Informationen und Formulare kann man auch auf der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming unter www.teltow-flaeming.de abrufen (Stichwort Anglerprüfung in der Rubrik Dienstleistungen).