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Annahme von Fahrerlaubnisanträgen

Ab 01.03.2017 nimmt das Amt Dahme/Mark, Einwohnermeldeamt vorerst folgende Fahrerlaubnisanträge entgegen:

  • Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis auf EU-Recht
  • Ersterteilung/Erweiterung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis (§ 21 FeV, § 24 FeV)
  • Ersterteilung/Erweiterung im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahre für die Klassen B, BE (§ 48a FeV)

 

Antragsformulare sind ausschließlich im Einwohnermeldeamt erhältlich, außer der Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis auf EU-Recht. Dazugehörige Formulare können derzeit aus technischen Gründen noch nicht auf unserer Internetseite unter Verwaltung, Dienstleistung, Einwohner- und Meldewesen oder Formulare ausgedruckt werden, wie im Amtsblatt des Amtes Dahme/Mark angekündigt wurde. Sie finden diese unter weitere Informationen oder erhalten sie blanko zum Antragsformular. Das Amt Dahme/Mark übergibt die Anträge nach erfolgter Prüfung dem Landkreis Teltow-Fläming, Straßenverkehrsamt zur weiteren Bearbeitung.

 

Zusätzliche Informationen, wie Hinweise, notwendige Unterlagen, Gebühren oder Infomaterial, finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Teltow-Fläming - Was erledige ich wo?, Dienstleistungen, Straßenverkehrsamt.

http://www.teltow-flaeming.de/de/legacy/dienstleistung-liste.php?bereich=36

 

Wir weisen darauf hin, dass im Einwohnermeldeamt keine ausführliche Beratung zu Fahrerlaubnisanträgen durchgeführt werden kann. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Teltow-Fläming, Straßenverkehrsamt.

 

J. Schweitzer

SB Einwohnermeldeamt