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Aufstallungsanordnung aufgehoben

Dürfen wieder raus: Gänse | Foto: ulleo/CC0/pixabay (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Dürfen wieder raus: Gänse | Foto: ulleo/CC0/pixabay

Aktuelle Information der Amtstierärztin in Sachen Geflügelpest

 

Die generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Teltow-Fläming wird ab sofort aufgehoben. Darüber informiert Amtstierärztin Dr. Silke Neuling am 21. März 2017. Weitere Festlegungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 bleiben jedoch bestehen.

 

Im Landkreis Teltow-Fläming gab es im Dezember 2016 einen positiven Befund bei einem in Sperenberg gefundenen Wildvogel, jedoch im gesamten Zeitraum von November 2016 bis März 2017 keinen Ausbruch von Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand.

Im Land Brandenburg hat sich die Seuchenlage im Hausgeflügelbereich in den letzten 4 Wochen beruhigt. Unter den Wildvögeln sind die Virusnachweise sowohl in Deutschland als auch in Brandenburg rückläufig. Da im Landkreis derzeit nur ein sehr geringes Restrisiko für die Einschleppung des Virus in die Hausgeflügelbestände gesehen wird, hebt die Amtstierärztin die generelle Stallpflicht auf.

Registrierung und Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin vorgeschrieben

Die Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 zur Meldung, Registrierung, Untersuchung und zu Biosicherheitsmaßnahmen bleiben weiterhin gültig und dienen zur Information der Geflügelhalter. Es ist auch weiterhin eine erhöhte Wachsamkeit erforderlich, um das Einschleppen der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Der nachfolgende Link führt auf ein Dossier, in dem man alle Fakten und Hinweise zum Thema noch einmal nachlesen kann.

 

 

http://www.teltow-flaeming.de/de/aktuelles/2017/03/gefluegelpest-aufstallungsverordnung-aufgehoben.php