Unterhaltsvorschuss neu geregelt ab 1. Juli 2017

Leistungen jetzt bis zum 18. Lebensjahr möglich - Antrag im Jugendamt stellen

 

Ab 1. Juli 2017 ändert sich das Unterhaltsvorschussgesetz. Kinder können jetzt länger Unterhaltsvorschussleistungen beziehen. Bisher war dies nur 72 Monate lang möglich; zudem hatten Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gar keinen Anspruch mehr auf diese Leistung. Jetzt gelten für Mädchen und Jungen ab 12 Jahren besondere Anspruchsvoraussetzungen, die in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anträge können ab sofort in der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes Teltow-Fläming gestellt werden (Telefon: 03371 608-3440).

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank "Was erledige ich wo?" auf www.teltow-flaeming.de unter dem Stichwort „Unterhaltsvorschuss“. Kurzlink: http://bit.ly/2rU5JNv.