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Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verkündet – Antragsbearbeitung kann beginnen

Am 17. August 2017 wurde das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verkündet. Nach den neuen Regelungen wird Unterhaltsvorschuss nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und die maximale Bezugsgrenze von sechs Jahren ist abgeschafft. Das Jugendamt kann jetzt mit der Bearbeitung die zahlreichen Anträge aus den letzten Monaten beginnen. Auf Grund der hohen Antragszahlen ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Wer seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte ihn umgehend einreichen. Antragsformulare können von der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming abgerufen oder beim Jugendamt angefordert werden.

Kurzlink: http://bit.ly/2i8xDlH