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Was wird mit Waschbär, Nutria & Co?

Waschbär (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Waschbär

Die Einschleppung dieser und weiterer gebietsfremden, invasiven Arten soll gestoppt werden, ein Frühwarn- und Überwachungssystem soll entwickelt werden. Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten der ersten EU-Liste sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.

 

Gemäß Artikel 26 der EU-VO ist bei der Aufstellung der Managementmaßnahmen für die weit verbreiteten Arten (Artikel 19) der EU-VO die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter, Erläuterungen und Hintergrundinformationen sowie länderspezifische Verbreitungsangaben werden vom
18. September bis 20. Oktober 2017 öffentlich zur Anhörung/Äußerung ausgelegt. 

 

Die ausgelegten Dokumente können im Anhörungsportal sowie in folgenden Dienststellen zu den genannten Zeiten eingesehen werden:

  • Landesamt für Umwelt
    Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke,
    Haus 3, Raum 3.28
    montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr
  • Landesamt für Umwelt
    Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus
    Raum 4.25
    montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr
  • Landesamt für Umwelt
    Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder),
    Raum 042,
    montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr

 

Bedenken und Anregungen können bis einschließlich 20. November 2017 (Anhörungs-/Äußerungsfrist) elektronisch über www.anhoerungsportal.de
vorgebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke gesendet werden.