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Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Jugendamt informiert: Mehr Geld für Kinder ab dem 1. Januar 2018

Nach Änderung der Mindestunterhaltsverordnung erhöhen sich zum 1. Januar 2018 die den Kindern zustehenden Beträge. Danach beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind der ersten Altersstufe 348 Euro, der zweiten Altersstufe 399 Euro und der dritten Altersstufe 467 Euro.

Zum gleichen Zeitpunkt wird auch das auf den Unterhalt anzurechnende Kindergeld um 2 Euro pro Kind angehoben.

Durch die Anknüpfung an den Mindestunterhalt und das anzurechnende Kindergeld erhöhen sich auch die Zahlbeträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. So werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab 1. Januar 2018 für Kinder bis zum 5. Lebensjahr 154 Euro, vom 6. bis 11. Lebensjahr 205 Euro und vom 12. bis 17. Lebensjahr 273 Euro gezahlt, soweit das Kind kein weiteres Einkommen hat.

 

Keine Sprechzeit vom 11. bis 15. Dezember 2017

Das Jugendamt erinnert daran, dass wegen der erforderlichen Softwarearbeiten im Zusammenhang mit diesen Änderungen in der Woche vom 11. bis 15. Dezember die Bereiche Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss keine Sprechzeiten anbieten können.

Auskünfte werden telefonisch unter 03371 608 3440 erteilt. Anträge können im Sekretariat abgegeben werden.