Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Volksbegehren beendet

Der Landeswahlleiter hat darüber informiert, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen" das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt ansehen und somit nicht mehr an der weiteren Durchführung festhalten und dieses zurücknehmen.

 

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 beschlossen, dass dem Antrag der Vertreter des Volksbegehrens entsprochen wird. Die weitere Durchführung des Volksbegehrens wird deshalb hiermit aufgehoben.