Anliegerinformationen B 102 Ortsdurchfahrt Dahme

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass ab dem 12.03.2018 mit den Arbeiten zum Ausbau der B 102 im Bereich Luckenwalder Straße und Herzberger Straße begonnen wird.

 

Auch in diesem Bereich werden analog der bereits fertiggestellten Abschnitte neue Regen- und Schmutzwasserkanäle, eine Trinkwasserleitung, Hausanschlüsse für Trink- und Schmutzwasser und neue Stromkabel verlegt. Außerdem wird die öffentliche Beleuchtung erneuert sowie die Straße und Gehwege neu hergestellt. Die Bauzeit für diesen Abschnitt beträgt bei entsprechender Witterung ca. 9 Monate.

 

Die Arbeiten werden hierbei in 2 Abschnitten realisiert:

- 1. Abschnitt Einmündung Luckenwalder Straße bis Baruther Straße

- 2. Abschnitt Einmündung Baruther Straße bis Einmündung Herzberger Straße

 

Im Zuge der Maßnahmen werden umfangreiche Sperrungen der Zufahrtswege erforderlich, sodass die Erreichbarkeit der Grundstücke mittels PKW nur stark eingeschränkt möglich sein wird. Wir bitten Sie daher, Ihre Fahrzeuge möglichst außerhalb des Bauabschnittes zu parken. Zwingend erforderliche Zufahrten (z.B. für Möbeltransporte), bitten wir mit uns abzuklären. Ansprechpartner hierfür sind:

 

Bauleiter: Herr Emmrich Mobil: 0172 / 3727449

Polier: Herr Pöpel Mobil: 0172 / 3517589

 

Die fußläufige Erreichbarkeit Ihrer Grundstücke wird weitestgehend aufrechterhalten.

 

Die Entsorgung der Hausabfälle erfolgt über Sammelplätze. Für den Transport Ihrer Abfallbehälter ab Grundstückgrenze bis zu diesen Sammelplätzen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Zur genauen Abstimmung zur zeitlichen Ausführung, Zugänglichkeit des Grundstückes und des Leistungsumfanges wenden Sie sich bitte an die o.g. Ansprechpartner.

 

Für weitere Informationen zum Bauvorhaben findet am 06.03.2018, 19.00 Uhr eine Anwohnerversammlung im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Dahme/Mark statt.  Zu dieser Informationsveranstaltung möchten wir sie recht herzlich einladen.

 

Weiterhin bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte:

- Bitte überzeugen Sie Ihre Kinder davon, dass eine Baustelle wegen der Unfallgefahr kein Spielplatz ist.

- Fußläufige Zuwegungen zu Ihrem Grundstück werden vorgehalten werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Personenschäden bitten wir Sie hier jedoch ebenfalls um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht.

- Im Zuge der Maßnahmen werden umfangreiche Verkehrseinschränkungen und -änderungen erforderlich. Wir bitten hier um Beachtung und Einhaltung der Beschilderung.