Wahlhelfer zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 gesucht

Sie wollen bei der Durchführung der Wahlen behilflich

sein? Dann melden Sie sich als Wahlhelfer!

 

Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer*Innen bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer*Innen wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfer unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern*Innen.

 

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die Mitarbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Ein Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und dem Schriftführer sowie den Beisitzern zusammen. Die Wahlvorsteher und die Schriftführer erhalten vorab eine Schulung. Für die Tätigkeit al ehrenamtlicher Wahlhelfer erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 - 35 Euro je nach Einsatz bar ausgezahlt.

 

Der Einsatz erfolgt in einem der 36 Wahllokale im Amtsgebiet Dahme/Mark. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. Wenn der gewünschte Einsatzort nicht mehr verfügbar ist, teilen Sie bitte ebenfalls mit, ob Sie mobil und flexibel einsetzbar sind.

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gegen 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelfer*Innen nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Ab 18 Uhr kommen alles Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

 

Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:

  • die Wahlbechtigung der Wähler zu prüfen
  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken
  • die Stimmzettel auszugeben
  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen
  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und
  • ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln

 

Das Wahlbüro freut sich über jeden freiwilligen Helfer! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis spätesten 15.02.2019 über das Wahlbüro unter der Tel. 035451 - 981 28 Frau Behrens bzw. 035451 - 981 19 Frau Schweitzer anmelden oder eine E-Mail an amt@dahme.de senden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!