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Notbetreuung neu geregelt

Berechtigter Personenkreisfür Inanspruchnahme von Notbetreuung in Kitas und Schulen wurde erweitert
 

Erweitert wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Horten. Dazu hat der Landkreis Teltow-Fläming die zweite Änderung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen veröffentlicht.

 

Die veränderten Regelungen wurden im Amtsblatt 11/2020 veröffentlicht.

 

Pressestelle Landkreis TF

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