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Infektionsgeschehen im Landkreis

  • 71 Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus seit Beginn der Pandemie

  • 144 aktuelle Verdachtsfälle*

  • 89 Personen derzeit in Quarantäne**

  • zum Glück bislang kein Todesfall

 

*Im Verdachtsfall wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und das Haus möglichst nicht zu verlassen. Weniger als 10 Prozent der bisher im Landkreis gemeldeten Verdachtsfälle erweisen sich als positiv.
**Eine Quarantäne-Anordnung erfolgt erst dann, wenn eine bestätigte Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus vorliegt. Diese Anordnung gilt für den infizierten Menschen und enge Kontaktpersonen.

 

Regionale Verteilung:

 

Vortag

aktuell

Baruth/Mark

3

3

Blankenfelde-Mahlow

17

17

Dahme/Mark

2

2

Dahmetal

0

0

Großbeeren

8

8

Ihlow

0

0

Jüterbog

0

0

Luckenwalde

4

4

Ludwigsfelde

15

16

Mellensee

2

2

Niederer Fläming

0

0

Niedergörsdorf

2

2

Nuthe-Urstromtal

1

1

Rangsdorf

3

3

Trebbin

2

2

Zossen

11

11

gesamt

70

71

 

Familienbesuch zu Ostern?

Aktualisiert: Kampf gegen Covid-19 bringt Einschränkungen mit sich - bitte beachten!

Viele Menschen leiden derzeit unter Einsamkeit und Trennung von ihren Liebsten. Großeltern vermissen ihre Enkel, Eltern ihre erwachsenen Kinder … und dann steht  Ostern vor der Tür! Eigentlich wollten Sie das Fest in Familie feiern – aber ist das eigentlich noch erlaubt?

 

"Ansammlungen" im privaten Raum ebenfalls verboten!

 

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg setzt hier enge Grenzen: Es sind nicht nur Veranstaltungen und Ansammlungen im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum untersagt:

Treffen mehrere Personen zusammen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ist das nicht erlaubt und kann sogar mit Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro bestraft werden. So heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 5. April 2020: „Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken! Das Ostereiersuchen im großen Freundes- und Bekanntenkreis muss in diesem Jahr leider ausfallen. Ausflüge sollten vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt.“

 

 

Einkaufen für die Feiertage

Bitte mit Anstand und Abstand!

 

Die Ostertage stehen vor der Tür. Auch, wenn in diesem Jahr nur in kleinem Kreis – nämlich ausschließlich mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands – gefeiert werden darf, so soll es doch trotzdem ein Fest werden: Mit einem schön gedeckten Tisch, bunten Ostereiern und gutem Essen.

 

Vor dem Genuss steht allerdings der Einkauf. Damit Sie sich ohne Stress und vor allem ohne sich anzustecken mit Lebens- und Genussmitteln vom Schokohasen bis zum Eierlikör eindecken können, rät Amtsarzt Rüdiger Lehmann:

 

· Gehen Sie nicht erst am Gründonnerstag einkaufen, sondern möglichst zu Wochenbeginn!

· Halten Sie auf dem Wochenmarkt oder im Supermarkt Abstand zu anderen Kund*innen – mindestens 1,50 m! Drängeln ist nicht nur unhöflich, sondern kann in Zeiten von Covid-19 auch Leben gefährden.

· Vergessen Sie auch die anderen Grundregeln der Hygiene nicht: Niesen Sie in die Armbeuge! Entsorgen Sie gebrauchte Papiertaschentücher! Waschen Sie sich nach dem Einkauf mindestens 20 Sekunden die Hände mit Seife!

· Und nicht zuletzt: Kaufen Sie nur, was Sie wirklich benötigen, damit vor allem Berufstätige auch noch eine Chance haben, besonders gefragte Produkte zu erhalten!

 

Soforthilfen für landwirtschaftliche Betriebe bis 100 Beschäftigte

Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro können von der Corona-Krise betroffene Brandenburger Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten. Darauf macht das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming aufmerksam und verweist auf eine Information des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

 

Förderrichtlinie

Die am 3. April 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei- und Aquakultur und des Gartenbaus nutzen, die in Corona-bedingte Liquiditätsprobleme geraten sind. Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für gewerbliche Unternehmen gestaffelt. Während Agrarbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 und mit bis zu 10 Mitarbeitenden maximal 15.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten können, zahlt das Land für Landwirtschaftsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro und mit bis zu 100 Erwerbstätigen maximal 60.000 Euro. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Anträge bearbeiten. Die Antragsformulare stehen ab Montag, 6. April 2020, online bereit

 

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: