Abstandsregeln auf öffentl. Spielplätzen
Aufgrund der SARS-CoV-2-EindV vom 08.Mai 2020 gelten für die Benutzung der Spielplätze derzeit folgende Regeln:
Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendetem 14. Lebensjahr ist nur gestattet, wenn durch eine anwesende aufsichtsbefugte Person die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln sichergestellt wird.