Richtlinie tritt in Kraft – Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort möglich

Potsdam – Nach den Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Wildgehege und Tierparks in Brandenburg mittlerweile wieder geöffnet. Coronabedingt sind die Existenzen dieser Einrichtungen dennoch oft bedroht. Eine vom Agrarumweltministerium neu aufgelegte Förderrichtlinie soll ab sofort Wildgehege und Tierparke in freier Trägerschaft, aber auch Bildungseinrichtungen im waldpädagogischen sowie im Umwelt- und Agrarbereich unterstützen.

 

Über diese Soforthilfe für in freier Trägerschaft befindliche und wegen der Corona-Krise in Existenznot geratene Wildgehege, Aquarien, Tierparke und Agrar-/Umwelt-Bildungseinrichtungen kann ein Zuschuss gewährt werden, um die akute Notsituation abzuwenden. Es stehen zunächst 1,5 Mio. Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes bereit. Der Antrag zur Gewährung der Soforthilfe sowie weitere Informationen stehen hier zur Verfügung:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/richtlinie-wildparks-und-bildungseinrichtungen/

 

Hintergrund:

Durch die Einnahmeverluste aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnung und den aktuell fortbestehenden coronabedingten Zugangs- und Teilnahmebegrenzungen sind vor allem Tierparks und Wildgehege in freier Trägerschaft in Not geraten. Um hier Unterstützung zu bieten, hat das das Agrar- und Umweltministerium die entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Damit sollen auch Bildungseinrichtungen zur Umwelt- und Waldpädagogik sowie agrarischen Bildung, die nicht von bestehenden Rettungsschirmen erfasst sind, in ihrem Fortbestand gesichert werden.

 

Nach einer Umfrage des Agrarumweltministeriums unter den Bildungseinrichtungen der Waldpädagogik und des Umwelt-und Agrarbereichs sowie den Betreibern von Wildgehegen und Tierparken in freier Trägerschaft wiesen einige Träger darauf hin, dass trotz Hilfen und eingeworbener privater Spenden die Ausfälle bei den Haupteinnahmen wie Eintrittsgeldern und Teilnahmebeiträgen so gravierend sind, dass das Überleben der Einrichtungen nicht abgesichert werden kann.

 

Ansprechpartnerin im Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg (LfU):

Regina Kamann

Tel.: 033201/442-640