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Neuregelung des Kitabetriebes im Amt Dahme/Mark ab 02.06.2020

Der Landkreis Teltow-Fläming hat am gestrigen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten, Horte, weitere bedarfserfüllende Angebote) sowie der Kindertagespflege im Landkreis Teltow-Fläming anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie ab 27. Mai 2020 neu regelt.  Demnach besteht ab dem 2. Juni 2020 die Möglichkeit im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs die Kitas und Horte wieder für alle Kinder zu öffnen.

Vorrangig soll die Betreuung der bisher betreuten Kinder und der Vorschüler sichergestellt und zusätzlich Kinder, die bislang keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, der Kitabesuch ermöglicht werden. Bei der Öffnung sind neue Hygieneregeln zu beachten. Demnach gelten in den Einrichtungen spezielle Regelungen zu Gruppengröße und Kontaktvermeidungen. Stehen Personal oder Räumlichkeiten zur Einhaltung der Hygieneregeln nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden. Die  Einschränkung kann für die gesamte Einrichtung, aber auch Gruppenweise erfolgen.

 

Das bedeutet für die einzelnen Einrichtungen:

 

Baumkuchen e.V.:

Eltern melden sich bitte in der Einrichtung unter der Telefonnummer: 033744 708545.

 

Einrichtungen des ASB, evangelische Kita und die Gemeinde Niederer Fläming:

Die Einrichtungen des ASB, die evangelische Kita und die Einrichtungen der Gemeinde Niederer Fläming werden die Betreuungszeiten für einige Kinder unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation reduzieren müssen. Ziel ist es so vielen Kindern wie möglich den Kita- und Hortbesuch zu ermöglichen, den Kindern eine klare Struktur für Ihre Betreuung zu geben und insbesondere den berufstätigen Eltern zu ermöglichen, ihrer beruflichen Tätigkeit vollumfänglich nachzugehen. Kinder deren Eltern bzw. Elternteil beispielsweise zu Hause sind, in Teilzeit arbeiten usw. werden wir nicht vollumfänglich betreuen können. 

Bitte teilen Sie über das Formular „Antrag für eine eingeschränkte Regelbetreuung“ ihren gewünschten Betreuungsbedarf mit und geben diesen beim jeweiligen Träger ab.

Anträge für Einrichtungen der Gemeinde Niederer Fläming sowie der evangelischen Kirche, die bis Freitag, den 29.05.2020 um 10:00 Uhr eingehen, können für eine Betreuung ab Dienstag, den 02.06.2020 berücksichtigt werden.

Für die Einrichtungen des ASB können Betreuungen erst ab dem 03.06.2020 realisiert werden.

 

Für ALLE Einrichtungen gilt:

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass ALLE Eltern ab sofort verpflichtet sind, eine Gesundheitsbestätigung bzgl. des Kindes und der Mitglieder des Haushalts täglich bei Abgabe des Kindes in der Einrichtung schriftlich zu erklären. Fehlt diese Erklärung, wird das Kind an diesem Tag nicht betreut. Die entsprechende Umsetzung dieser Maßnahme wird von jeder Einrichtung im Amt Dahme/Mark den Eltern mitgeteilt.