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Urlaubszeit, Corona-Zeit ...

Trotz Maskenpflicht, Abstandsregeln und anderen Verordnungen zum korrekten Miteinander während der Corona-Pandemie wollen viele Menschen nicht auf ihren geplanten Urlaub verzichten.  Zahlreiche Personen zieht es auch ins Ausland. Bei der Rückkehr müssen bestimmte Regelungen beachtet werden, um den Wiedereinstieg in den Alltag zu vereinfachen und die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming hat die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

Risikogebiet oder nicht?

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie kategorisiert das Robert Koch-Institut (RKI) alle Länder und Regionen nach dem dortigen COVID-19-Infektionsrisiko in "Risikogebiete" sowie in "Nicht-Risikogebiete". Diese Einteilung wird regelmäßig aktualisiert und orientiert sich an der jeweiligen epidemiologischen Lage der verschiedenen Länder. Vor Reiseantritt sollten Sie sich bereits vergewissern, ob das von Ihnen ausgewählte Land in die Kategorie der Risikoländer fällt. Eine Aufstellung kann im Internetauftritt des RKI eingesehen werden:

Reisen in Risikoländer

Sollten Sie ein Risikoland bereist haben, so sind Sie verpflichtet, sich umgehend nach der Rückkehr (Tag der Einreise) in Deutschland bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt telefonisch oder per E-Mail zu melden. Die von Ihnen ausgefüllten Aussteigekarten reichen nicht zur Erfüllung der Meldepflicht aus. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld von 150 bis 2000 Euro belegt ist.

Nach der Einreise aus einem Risikogebiet müssen Sie ein negatives Testzeugnis vorweisen und dem Gesundheitsamt vorlegen, der Test ist derzeit kostenfrei.

Die Testung kann einerseits am Flughafen (bitte beachten Sie die dort jeweilig gültigen Abstrichzeiten!), bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder bereits im Risikoland erfolgen. Das ärztliche Attest muss in diesem Fall in englischer oder deutscher Sprache verfasst und der Abstrich maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die Testungen bestimmter Länder nicht anerkannt werden, eine Auflistung der anerkannten Länder finden Sie ebenfalls auf den Seiten des RKI:

Quarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Tests

Bis zum Einreichen eines negativen COVID-19-Abstrich-Ergebnisses erfolgt eine häusliche Absonderung, laut SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 12. Juni 2020, zuletzt geändert am 3. September 2020. Während dieses Zeitraums darf die Häuslichkeit nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung verlassen werden. Beachten Sie, dass Sie in diesem Zeitraum weder Einkäufe oder sonstige Erledigungen tätigen noch Kontakte zu anderen Personen pflegen dürfen. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen treffen! Für die Zeit der häuslichen Absonderung unterliegen Sie nach dem Infektionsschutzgesetz der Beobachtung durch das Gesundheitsamt.

... wenn der Status des Reiselands sich ändert

Sollte sich der Status Ihres Aufenthaltslandes während Ihrer Reise zum Risikogebiet ändern, so gelten Sie als "Rückkehrer*in aus einem Risikogebiet", ungeachtet Ihres Status bei Reiseantritt. Sie gelten ebenfalls als Reiserückkehrer*in aus einem Risikogebiet, wenn Sie im Rahmen Ihrer Reise ein Risikogebiet durchqueren und dort einen Aufenthalt haben (z. B. Flughafen, Bahnhof, Tankstelle). Auch hier müssen Sie den oben genannten Verpflichtungen nachkommen!

Reisen in Nicht-Risikoländer

Personen, welche aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, müssen keine besonderen Vorkehrungen beachten. Ihnen steht binnen 72 Stunden nach Einreise ein kostenfreier COVID-19-Test zur Verfügung, welcher ebenfalls am Flughafen oder bei niedergelassenen Ärzten sowie Ärztinnen durchgeführt werden kann.

Kontakt für Reiserückkehrer aus dem Landkreis Teltow-Fläming

Reiserückkehrer*innen aus Risiko- sowie Nicht-Risikogebieten, welche im Landkreis Teltow-Fläming wohnen, können das zuständige Gesundheitsamt werktags von 8 bis 16 Uhr unter Telefon 03371 608-3886 oder -3887 erreichen. Per E-Mail können Sie das Postfach nutzen. Zur Bearbeitung Ihrer Anträge benötigt das Gesundheitsamt einen Nachweis über Ihren Auslandsaufenthalt (Boarding Cards, Tankquittungen oder andere nachvollziehbare Belege).

Sie können das Gesundheitsamt an den Wochenenden kontaktieren. Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontakt- und Reisedaten (Reiseland, Zeitraum, Nachweis) an und kommen Sie somit Ihrer Meldepflicht nach. Ihre Meldung wird dann durch das Gesundheitsamt bearbeitet, und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Sollten bei Ihnen Symptome einer COVID-19-Infektion auftreten, haben Sie sich nach der Quarantäne-Verordnung ebenfalls unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden.

Reiserückkehr-Bilanz im Landkreis

Bisher meldeten sich im Landkreis Teltow-Fläming 461 Personen als Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten. Zu den am häufigsten besuchten Risikoregionen zählen Schweden, die Türkei sowie die USA. Von den Rückkehrer*innen aus Risikogebieten erreichten das Gesundheitsamt Teltow-Fläming bisher eine COVID-19-positiv-Meldung (Ukraine). Zwölf Reiserückkehrer*innen aus Nicht-Risikogebieten wurden COVID-19-positiv getestet. Eine Vielzahl an Neuinfektionen im Landkreis Teltow-Fläming lässt sich auf Kontakte und Reiseverkehr innerhalb Deutschlands zurückführen.

AHA-Regeln beachten!

Halten Sie sich abschließend stets an die "AHA-Formel" (Abstand plus Hygiene plus Alltagsmaske) sowie die gegebenen Hinweise! So können Sie - ob In- oder Ausland, Risikogebiet oder Nicht-Risikogebiet - das COVID-19-Infektionsrisiko minimieren und möglichst unbeschwert wieder in Ihren Alltag zurückzukehren! Ihr Urlaub soll schließlich erholsam sein!

 

Pressestelle Landkreis TF

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