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Zuschuss für Ehrenamtliche

Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming:

 

Zuschuss für Ehrenamtliche

Beantragung bis zum 11. Dezember 2020 möglich

Anträge auf Mobilitätszuschuss können noch bis zum 11. Dezember 2020 (Posteingangsstempel) beim Landkreis Teltow-Fläming gestellt werden. Von diesem Zuschuss können aktiv ehrenamtlich engagierte Personen profitieren – und zwar unabhängig davon, ob sie Mitglied eines Vereines sind. Bedingung für den Erhalt des Zuschusses ist ein erhöhter Mobilitätsaufwand. Das ist der Fall, wenn bei regelmäßigen oder häufigen Fahrten über einen begrenzten Zeitraum bzw. Fahrten zu Weiterbildungen und anderen Veranstaltungen im Kontext des Ehrenamtes durchschnittlich mehr als 20 Kilometer pro Woche zurückgelegt werden. Außerdem darf es keine anderweitige Entschädigung für das ausgeführte Ehrenamt geben.

Das ehrenamtliche Engagement muss durch eine Kopie der eigenen Ehrenamtskarte nachgewiesen werden. Alternativ kann eine ehrenamtliche Organisation, Einrichtung oder amtliche Stelle das Engagement bescheinigen. Dazu gibt es im Antrag den Punkt 7 „Nachweis des freiwilligen Engagements“.

Weitere Informationen zum Mobilitätszuschuss findet man im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming www.teltow-flaeming.de. In der Dienstleistungsdatenbank „Was erledige ich wo?“ sind unter dem Stichwort „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses aufgeführt. Ebenso steht das zugehörige und zwingend zu verwendende Antragsformular als Download zur Verfügung.

Für die Beantwortung von Rückfragen steht das Büro für Chancengleichheit unter Telefon 03371 608 1088 oder E-Mail zur Verfügung.