Informationen zur derzeitigen Lage in den Kindertagestätten und Schulen im Amt Dahme/Mark

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Sehr geehrte Eltern von Schul- und Kitakindern im Amt Dahme/Mark,

wir möchten Sie über die derzeitige Lage in den Kindertagestätten und Schulen nach den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung und den Mitteilungen der Landesregierung Brandenburg informieren. Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg soll am morgigen Dienstag beschlossen und veröffentlicht werden. In diesem Zuge informieren wir über eventuelle Änderungen/Konkretisierungen.

 

Kita/Tagespflege/Hort

Die Krippen, Kindergärten und weitere Angebote der Kindertagesbetreuung bleiben offen. Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen werden aber alle Eltern dringlichst gebeten, bereits ab Montag den 14. Dezember 2020 möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen und nicht ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Zum derzeitigen Stand kann für Januar 2021 noch keine Aussage getroffen werden.

 

Grund- und Oberschule

Regelungen vom 14. Dezember bis zum 18. Dezember 2020:

Vom 14. Dezember bis zum regulären Beginn der Ferien, am 18. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen offiziell ausgesetzt. Es findet demnach Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Hier gilt ebenfalls die dringliche Bitte bereits ab Montag, den 14. Dezember 2020 die Kinder zu Hause zu lassen, wenn es irgendwie möglich ist. Ausgenommen sind die Abschlussklassen, die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.

Regelungen vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021:

Vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1- 4 wird eine Notbetreuung organisiert. Es besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht. Ausgenommen sind die Abschlussklassen der Oberschule, die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.  Für die Abschlussklassen der Oberschule sollen vor allem ab Januar alle örtlich verfügbaren Räume für den Präsenzunterricht genutzt werden, um den Abstand von 1,50 m einzuhalten.

Für weitere Informationen sehen Sie bitte auch auf die Homepages der Grundschulen bzw. die Schul-App der Oberschule.

 

Stand: 14.12.2020 – 11:30 Uhr