Aktualisierung der Rechtsverordnung - Naturdenkmale

1000jährige Linde am Nuthewehr (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: 1000jährige Linde am Nuthewehr

Pressemitteilung des Landkreises Teltow-Fläming:

Naturdenkmale: Aktualisierung

Überarbeitung der Rechtsverordnung zu Bäumen, Baumgruppen, Alleen, Baumreihen und Relikten natürlicher Wälder

Alte Eiche mit ungewöhnlicher Wuchsform | Foto: Landkreis TF" style="width:464px; height:261px" />

Die Mysterieneiche bei Gottsdorf. Sie verdankt ihren Namen einer ungewöhnlichen Tatsache: Der Stamm einer umgestürzten Eiche ist neu ausgeschlagen und ein neuer Baum entstanden. | Foto: Landkreis TF

Knorrige Eichen, imposante Baumgruppen, schöne Alleen … der Landkreis Teltow-Fläming ist reich an sehenswerten Dingen, die von der Natur geschaffen wurden. Sie prägen mit ihrem hohen Alter, ihrer Eigenart oder ihrem beeindruckenden Aussehen den Landschaftsraum, geben ihm ein Gesicht oder sogar eine Identität. Deshalb wurden die wichtigsten dieser Objekte als Naturdenkmale festgesetzt. In der Kategorie B, zu der Bäume, Baumgruppen, Alleen, Baumreihen und Relikte natürlicher Wälder gehören, sind es derzeit 242.

Aktualisierung der Rechtsverordnung ist erforderlich

Jetzt will der Landkreis Teltow-Fläming die letztmalig am 27. April 2015 vom Kreistag verabschiedete Rechtsverordnung zu Naturdenkmalen der Kategorie B in einem förmlichen Verfahren aktualisieren. Das ist erforderlich, weil sich teilweise die Bestands- oder Rechtssituation geändert hat. So ist beispielsweise ein Naturdenkmal hinzugekommen, andere wiederum existieren aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr.

Kriterien für Bäume, Baumgruppen und Alleen

alter Lindenbaum | Foto: Landkreis TF" style="width:221px; height:295px" />

Die sogenannte "1000-jährige Linde" am Nuthewehr bei Luckenwalde. Sie befindet sich an einem ehemaligen Mühlenstandort. In der "unbelaubten" Jahreszeit rückt die Wuchsform des gewaltigen Stammes in den Fokus des Betrachters. | Foto: Landkreis TF

Was ein Naturdenkmal sein könnte, wird durch Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. In der Kategorie der Bäume, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen gibt es eine Vielzahl potenzieller Kandidaten. Zu den Auswahlkriterien gehören hier vor allem:

  • ein hohes Alter, das weit über das wirtschaftliche Nutzungsalter hinausgeht

  • eine besondere Größe und Gestalt, so dass die Bäume in Höhe und/oder den Stammdurchmesser die normal bekannten Ausmaße überschreiten und durch Wuchs- und Erscheinungsform eine imponierende Gestalt einnehmen. In Betracht kommen beispielsweise Eichen und Linden mit einem Umfang von über 4 Metern oder Ulmen mit einem Umfang von mehr als 3,50 Metern.

  • besondere Wuchsformen, die vom Normalbau der jeweiligen Baumart erheblich abweichen, z. B. bizarre Gestalten, Verwachsungen, eine mächtig ausladende Krone, Mutationen wie die schlitzblättrige Buche o. ä.

  • nachgewiesene kulturhistorische Bedeutung, historische Hintergründe (z. B. Gerichts- und Opferbäume) oder Bezugspunkte zu geschichtlichen Ereignissen

  • seltene Arten

Alle Informationen im Geoportal Teltow-Fläming

Der Entwurf der neuen Rechtsverordnung einschließlich weiterführender Dokumente und Auszügen aus den Liegenschaftskarten sind im Geoportal Teltow-Fläming veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsmaterial gibt es dort eine Liste der Objekte, die nicht mehr als Naturdenkmal ausgewiesen werden sollen, ein neu auszuweisendes Naturdenkmal sowie eine Übersichtstabelle mit den geplanten Änderungen der Rechtsverordnung gegenüber der bestehenden. Weitere Informationen unter dem folgenden Link:

Hinweise zu den Naturdenkmalen können bis zum 8. Februar 2021 an die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Teltow-Fläming gerichtet werden. Sie hat ihren Sitz in 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2. Ansprechpartner ist Rainer Zimmermann, Tel. 03371 608-2503 bzw. E-Mail

Naturdenkmale im Spiegel der Zeit

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Auch diese Alte Linde bei Merzdorf zählt zu den Naturdenkmalen im Landkreis Teltow-Fläming | Foto: Landkreis TF

Naturdenkmale sind übrigens keine Erfindung heutiger Tage. Der Begriff geht im deutschen Sprachgebrauch zurück auf Alexander von Humboldt. Er beschrieb im Bericht über eine Forschungsreise, die ihn um 1800 nach Süd- und Mittelamerika führte, einen riesigen Mimosenbaum als "Monument de la nature".

Ein Denkmalbewusstsein, das sich auch auf Naturgebilde bezog, gab es bereits im 18. Jahrhundert – seinerzeit vor allem im Bereich der Geologie. So empfand der Alpenreisende und Mont-Blanc-Besteiger Horace de Bénédict Saussure (1740 bis 1799) den Anblick besonderer Gesteinsformationen wie Findlinge als Einblick in frühere Epochen der Naturgeschichte.

1904 verfasste der Botaniker Hugo Conwentz, langjähriger Direktor des Westpreußischen Provenzial-Museums in Danzig, eine Denkschrift mit dem Titel "Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung. Er gilt damit als Begründer des organisierten Naturschutzes.

 

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