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Elternbeiträge Hort/ Kita /Tagespflege

Sehr geehrte Eltern,

das Land Brandenburg hat in Aussicht gestellt, die Elternbeiträge für diejenigen Eltern zu erstatten, die die Notbetreuung in den Horten nicht in Anspruch nehmen können und für die Eltern, die ihre Kinder freiwillig zu Hause betreuen. Diese Regelung soll auch für Kinder der Kindertagesstätten gelten. Es werden sogar anteilige Lösungen für Eltern in Aussicht gestellt, die ihre Kinder weniger als die Hälfte der vertraglich festgelegten Betreuungszeit in die Einrichtung bringen.

Sobald eine konkrete Rechtsgrundlage vorliegt und die Verfahrensweisen geklärt sind, werden wir Sie über die weiteren Schritte informieren.