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Geflügelpest-Vorsorge Stallpflicht in Risikogebieten - Hygienemaßnahmen einhalten

Datum: 26.02.2021

 

Im Landkreis Teltow-Fläming wurde bisher - im Gegensatz zu anderen Landkreisen - noch kein Fall von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen bekannt. Das ist eine gute Nachricht, denn bei Nachweis von hochpathogenen Geflügelpest-Viren muss der gesamte betroffene Geflügelbestand getötet und unschädlich beseitigt werden.

Um derartige Ausbrüche möglichst zu verhindern, gilt seit Dezember 2020 in Brandenburg und auch im Landkreis Teltow-Fläming in bestimmten Risikogebieten die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel.

Sollte es dennoch zu einem Ausbruch von Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand kommen, würde zusätzlich in der Region um die betroffene Haltung die Aufstallung angeordnet.

 

Aufstallungsgebiete in TF

Die Aufstallungsgebiete des Landkreises Teltow-Fläming sind zur Zeit:

 

  1. Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal), 
  2. Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf, Groß Machnow
  3. Kloster Zinna, Neuhof, Grüna
  4. Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf
  5. Altes Lager, Niedergörsdorf, Dennewitz

 

Die zuständige Beigeordnete Dietlind Biesterfeld appelliert an die Geflügelhalter:

„Es ist leider noch kein Ende des Geflügelpestgeschehens auch bei den Wildvögeln abzusehen. Bedenken Sie bitte die Einschränkungen in der Geflügelhaltung auch bei der Anschaffung von neuem Geflügel im nahenden Frühling.“

 

Weitere Vorsorgemaßnahmen in Geflügelhaltungen

Das Wichtigste ist, dass der Stall nur mit gesonderten Schuhen und gesonderter Kleidung betreten wird, um keine Erreger aus der Umgebung hinein zu schleppen.

Bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsabnahme sind Geflügelhalter*innen verpflichtet, durch eine tierärztliche Untersuchung Geflügelpest auszuschließen.

 

Vorgehen beim Auffinden toter Wildvögel

Einzelne tote Wildvögel können immer vorkommen und sind grundsätzlich keine Besonderheit. Sollte Ihnen aber ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffallen, so melden Sie dieses bitte dem Veterinäramt.

Verendete Tiere können mit Handschuhen oder umgestülpten Plastiktüten aufgenommen werden. Bei Auffinden und Abgabe eines toten und untersuchungsfähigen Wildvogels beim Veterinäramt wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Tier erstattet. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit dem Sachgebiet Veterinärwesen auf!

 

Telefon: 03371 608 2215

E-Mail: