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Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum erlassen

Erweiterte Maskenpflicht

Allgemeinverfügung des Landkreises regelt das Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Raum

Datum: 15.03.2021

Der Landkreis Teltow-Fläming ordnet das Tragen von medizinischen Masken auf bestimmten Plätzen und Wegen an. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Landkreis wurden Orte definiert, an denen sich regelmäßig Menschen versammeln oder die generell stark frequentiert sind.

Grund für die Anordnung ist, dass die 7-Tage-Inzidenz mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf 100.000 Einwohner beträgt.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind in der 7. Eindämmungsverordnung geregelt und betreffen:

  1. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  2. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren,
  3. Personen, denen die Verwendung einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung oder wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

Die Allgemeinverfügung wurde am 15. März 2021 im Amtsblatt 9/2021 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.

Presse-Information Landkreis Teltow-Fläming