Widerruf Badeverbot Körbaer Teich

Information vom Landkreis Teltow-Fläming

 

Widerruf der Allgemeinverfügung vom 10. Juli 2020

(Befristetes Badeverbot)

 

Das Badeverbot für den

 

Körbaer Teich

im Bereich der öffentlichen Badestelle (Teltow-Fläming)

 

wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

 

Begründung:

 

Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle des Gesundheitsamtes und der Unteren Wasserbehörde Teltow-Fläming am 16. März 2021 wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für das Verhängen des Badeverbotes nicht mehr gegeben sind. Der Wasserspiegel im Teich ist wieder deutlich angestiegen (gegenwärtig: 76 cm Ablesewert an der Pegellatte). Die Gefahr des Feststeckens im Teichschlamm und damit die Ertrinkungsgefahr bestehen nicht mehr.

 

Die öffentliche Badestelle des Körbaer Teiches liegt territorial (noch) im Landkreis Teltow-Fläming. Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 BbgWG ist der Landkreis Teltow-Fläming die Untere Wasserbehörde als solche und gemäß § 126 Abs. 1 BbgWG in Verbindung mit der Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung Brandenburg für die Durchführung des Brandenburgischen Wassergesetzes und den Vollzug des § 44 BbgWG – Verhängen und Widerruf des Badeverbotes – zuständig.

 

Dieser Widerruf der Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

gez. i.V. Gurske

Wehlan

Landrätin