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Stiftung Anerkennung und Hilfe

Pressemitteilung vom Landkreis Teltow-Fläming

23.03.2021

 

Behinderten- und Seniorenbeauftragte des Landkreises verweist auf Unterstützungangebot

 

Um ein halbes Jahr verlängert worden ist die Anmeldefrist für Ratsuchende bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Darauf verweist Antje Bauroth, Behinderten- und Seniorenbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming. „In der Vergangenheit kam es in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder auch der Psychiatrie zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die damals dort untergebracht waren, haben schwerwiegende belastende Erfahrungen in der Kindheit oder Jugend gemacht und leiden bis heute daran", erläutert Antje Bauroth.

 

Angebot für bestimmte Personengruppen

Sie verweist auf das Angebot der Stiftung Anerkennung und Hilfe, die diese Menschen unterstützt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

 

Das Angebot richtet sich an Personen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

 

Bisher hat die Anlauf- und Beratungsstelle knapp 2.200 Anmeldungen bekommen und über 1.500 Beratungsgespräche mit Betroffenen geführt.

 

Wichtig für Menschen ohne Betreuung oder Unterstützung

Die Betroffenen können bis zu 14.000 Euro bei der Stiftung an Hilfen pro Person erhalten. Eine Summe, die angesichts der geringen materiellen Ressourcen vieler Menschen von großer Bedeutung ist. „Leider wissen gerade diejenigen, die keine rechtliche oder ambulante Betreuung haben bzw. nicht in einer Wohnstätte oder geschützten Werkstatt an das soziale System angegliedert sind, wenig über die Stiftung und die Möglichkeit der Beantragung von Hilfen“, so Antje Bauroth und rät: „Genau diese Menschen möchte die Stiftung motivieren, sich zu melden und beraten zu lassen.

 

Frist und Kontaktmöglichkeiten

Die Anmeldefrist für die Ratsuchenden ist um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden. Ansprechpartnerin ist Silvana Hilliger, Leiterin der Stiftung Anerkennung und Hilfe in der Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg. Diese hat ihren Sitz Am Stellwerk 1 in 14473 Potsdam und ist telefonisch dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis  17 Uhr unter der Rufnummer 0331 237 292 60 bzw. via E-Mail   zu erreichen.

 

Weitere Informationen unter

www.aufarbeitung.brandenburg.de

www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de