Notbremse und Ausgangsbeschränkung in Teltow-Fläming

7-Tage-Inzidenz weiter über 100 - "Notbremse" verlängert - ab 20. April 2021 auch nächtliche Ausgangsbeschränkung

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten ab dem 20. April 2021 im Landkreis Teltow-Fläming. Grund ist die durchgehend hohe 7-Tages-Inzidenz von über 100.  Die rechtliche Grundlage für die Ausgangsbeschränkung ist die aktualisierte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (§ 26 Absatz 2) in der Fassung vom 18. April 2021. Die Ausgangsbeschränkung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe: 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Ausgangsbeschränkung In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist damit der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet; triftige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

  1. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
  2. die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  3. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  4. die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  5. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
  6. die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
  7. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  8. das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  9. die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
  10. die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen, mit Ausnahme privater Feiern und sonstiger Zusammenkünfte nach § 7 Absatz 5,
  11. die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.

Notbremse gilt weiter

Im Landkreis Teltow-Fläming gelten zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen die bisherigen notbremsbedingten Einschränkungen weiter:

  • der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • abweichend von § 8 Absatz 1 sind alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen; hiervon ausgenommen sind Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Mischsortimenten, deren zugelassene Sortimentsteile im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 überwiegen; die betreffenden Verkaufsstellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen; wenn bei einer Verkaufsstelle der nicht zugelassene Teil des Sortiments überwiegt, gilt die Schließungsanordnung nach Halbsatz 1 bis zu einer entsprechenden Aufstockung des zugelassenen Sortiments für die gesamte Verkaufsstelle,
  • abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 ist die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig; die Ausübung von Kontaktsport mit haushaltsfremden Personen ist untersagt,
  • abweichend von § 23 Absatz 1 sind alle dort genannten Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen.

 Weitere Beschränkungen bei Versammlungen unter freiem Himmel

Nach § 5 Absatz  2 unterliegen Versammlungen unter freiem Himmel aufgrund der 7-Tages-Inzidenz von über 100 weitergehender Beschränkungen. Danach sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 100 Teilnehmer*innen unter den Voraussetzungen des § 5 Absatzes 1 zulässig.

 Presse-Information Landkreis Teltow-Fläming

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