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Corona-Infektionsgeschehen KW 18/2021

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Teltow-Fläming ist zum Ende der 18. Kalenderwoche weiter gesunken. Sie beträgt 69,4 und liegt damit erneut deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt. Aktuell gelten 556 Personen als infiziert. Damit wurden seit Beginn der Pandemie im Landkreis 6519 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, davon 927 auf die britische und 7 auf die südafrikanische Virusmutation. Bislang verstarben im Landkreis 198 Menschen an oder im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

 

Aufhebung von Einschränkungen im Alltag - Bundesnotbremse ab Sonntag, 0 Null, aufgehoben

 

Da im Landkreis Teltow-Fläming die 7-Tage-Inzidenz laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts an den vergangenen fünf Werktagen (einschließlich heute, 7. Mai 2021) ununterbrochen unter 100 lag, gelten ab Sonntag, 9. Mai 2021, 0 Uhr, die Beschränkungen gemäß „Bundesnotbremse“ nicht mehr. So wurde zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben und darf im Einzelhandel ohne vorherige Testung oder Terminvereinbarung wieder eingekauft werden.

 

„Ich freue mich, dass das besonnene Verhalten eines Großteils der Bevölkerung und die Akzeptanz der Einschränkungen dazu geführt hat, dass weniger Menschen in TF an Covid-19 erkranken“, so Landrätin Kornelia Wehlan. „Die Aufhebung eines Teils der Einschränkungen bedeutet aber nicht, dass die Gefahr vorbei ist. Lassen Sie uns weiter die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, damit wir die gute Entwicklung nicht gefährden!“

 

Weitere Informationen zur Aufhebung der Bundesnotbremse im Landkreis Teltow-Fläming

 

Versammlungen mit mehr Teilnehmenden möglich

 

Aufgehoben wurde auch die am 19. April 2021 bekanntgegebene Beschränkung der ortsfesten Versammlungen unter freiem Himmel auf höchstens 100 Teilnehmer*innen. Grund dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge unter 100 lag. Es gelten nun wieder die inzidenzunabhängigen Einschränkungen des § 5 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

 

Danach sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Zudem sind weitere Regeln einzuhalten. So muss es z. B. ein Hygienekonzept geben, das mit geeigneten Maßnahmen untersetzt ist.

 

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist die Gesamtzahl der Teilnehmenden von der Raumgröße abhängig. Auch hier gilt: weitere Hygieneregeln sind einzuhalten.

 

Pflicht zur Quarantäne bei positivem Selbsttest

 

Am 4. Mai 2021 hat der Landkreis Teltow-Fläming die Quarantäne-Regeln im Rahmen der Corona-Pandemie neu gefasst. Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, von Verdachtspersonen sowie von Kontaktpersonen (Neuregelung vom 4. Mai 2021)“ wurde im Amtsblatt 13/2021 veröffentlicht.

 

Demnach ist es jetzt Pflicht, nach einem positiven Selbst-, Laien- oder Schnelltest einen PCR-Test zu machen und sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Dazu bedarf es keines besonderen Bescheids des Gesundheitsamts.

 

Die Quarantäne (oder auch „häusliche Absonderung“) darf erst verlassen werden, wenn das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt und dieses negativ ist.

 

• Amtsblatt 13/2021:

Sollte der PCR-Test den Infektionsverdacht bestätigen, greifen die üblichen Quarantäneregeln.

 

Die Leiterin des Krisenstabs Dr. Silke Neuling bittet alle darum, sich an diese Anordnung zu halten: „Da mit den Selbsttests vor allem symptomfreie, aber infektiöse Menschen aufgespürt werden sollen, muss ein positives Selbsttestergebnis immer durch einen PCR-Test bestätigt oder widerlegt werden. Bis dahin heißt es: Vorsicht und Selbstisolation. Nur so können wir die unerkannte Ausbreitung des Virus verhindern.“

 

Maskenpflicht aufgehoben

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen vom 15. März 2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming 9/2021, wurde aufgehoben. Die erweiterte Maskenpflicht galt an ausgewählten Orten in Jüterbog, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Rangsdorf, Trebbin und Zossen.

 

Diese gesonderte Regelung ist nicht mehr erforderlich, da die 7-Tage-Inzidenz in TF seit dem 1. Mai 2021 ununterbrochen unter 100 liegt und die 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung enthält. Zudem trat am 23. April 2021 die "bundeseinheitliche Notbremse" in Kraft.

 

• Amtsblatt 15/2021:

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen vom 15.03.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Teltow-Fläming 9/2021

 

• Amtsblatt 9/2021:

Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen vom 15.03.2021

 

Genesenenausweis

 

Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist bereits vor dem Inkrafttreten in aller Munde. Sie soll die lang ersehnten Regelungen zu Ausnahmen und Erleichterungen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen bringen.

 

Viele stellen sich jetzt die Frage, wie man nachweist, dass man bereits genesen ist. Die kommende Verordnung beantwortet die Frage wie folgt:

 

Als Genesenenausweis ist ein positiver PCR-Test mit entsprechendem Datum anzusehen, dabei muss der Test mindestens vor 28 Tagen, aber nicht länger als vor 6 Monaten durchführt worden sein. Das Laborergebnis ist lt. Corona-TestVO immer zu verschriftlichen, wenden Sie sich diesbezüglich an den Arzt oder die Ärztin, wo der Test durchgeführt wurde. Die Durchführung eines Antikörpertests oder eine Quarantänebescheinigung reichen nicht aus, um als genesene Person zu gelten.

 

Situation in Gemeinschaftseinrichtungen

 

Leicht beruhigt hat sich die Lage in Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis. Im Bereich Kita konnten einige Einrichtungen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell liegen 16 COVID-Fälle in zehn Kitas im Landkreis vor, es handelt sich ausschließlich um Beschäftigte und nicht um Kinder.

 

Angestiegen ist die Zahl infizierter Schüler*innen im Vergleich zur Vorwoche. Aktuell sind 29 Personen betroffen, die Infektionen erfolgten nach Ermittlungen des Gesundheitsamts ausschließlich im Umfeld bzw. Freizeitbereich der Betroffenen.

 

Das Gesundheitsamt verzeichnet aktuell zudem einen Ausbruch in einer Senioren- und Pflegeeinrichtung im Landkreis.

 

Presse-Info der Kreisverwaltung Teltow-Fläming