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Sommerfeste in Zeiten der Pandemie – Hinweise des Gesundheitsamts Teltow-Fläming an Veranstalter*innen und Gäste

Volksfeste, Dorffeste, Musikfestivals: Veranstaltungen unter freiem Himmel haben jetzt Saison.

Allerdings sind aufgrund der Corona-Pandemie dem Genuss Grenzen gesetzt. Das Gesundheitsamt weist auf Folgendes hin:

 

Informationen für Veranstalter*innen

 

Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts ist sicherzustellen:

• Der Zutritt und Aufenthalt aller Personen ist zu steuern.

• Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen

  (Ausnahme: Kinder bis zum zwölften Lebensjahr). Bei

  Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen ist der

  Nachweis zu kontrollieren. Ein negativer Antigen-Testnachweis

  muss formell ausgestellt und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

• Die Personendaten aller Besucher*innen sind zu erfassen (Vor-

  und Familienname, Telefon/E-Mail, Datum, Zeitraum

  Anwesenheit). Dieser Kontaktnachweis muss vier Wochen lang

  unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen

  aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt Teltow-

  Fläming herausgegeben werden.

  Die Dokumentation darf auch elektronisch via App erfolgen, die

  Luca-App wird hierbei nicht vom Landkreis Teltow-Fläming

  unterstützt.

• Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist zu kontrollieren. Zwischen

  festen Sitzplätzen darf der Abstand auf bis zu 1 Meter verringert

  werden.

• Bei Festivals ist die maximale Anzahl der gleichzeitig 

  anwesenden Gäste auf 7.000 Personen begrenzt.

• Für die Anzahl der Besucher*innen von Volksfesten gibt es 

  weitere Bestimmungen - wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt!

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 an fünf

  aufeinanderfolgenden Tagen dürfen maximal 5.000 Personen an

  Veranstaltungen teilnehmen.

 

Informationen für Besucher*innen

 

• Die Hygieneregeln und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts

  sind zu beachten.

• Es ist grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen

  einzuhalten.

• Bei Vorliegen typischer Symptome oder Anhaltspunkte auf eine

  Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind grundsätzlich Kontakte

  zu vermeiden (also auch keine Veranstaltungen zu besuchen).

• Bei Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen muss ein

  auf die Personen ausgestellter negativ-Testnachweis, maximal 24

  Stunden alt, vorgezeigt werden (Ausnahmen: vollständig

  Geimpfte, Genesene oder Kinder bis zum zwölften Lebensjahr,

  Definitionen nach COVID-19-Schutzmaßnahmen

  Ausnahmeverordnung).

 

Presse-Information Landkreis Teltow-Fläming