Sommerfeste in Zeiten der Pandemie – Hinweise des Gesundheitsamts Teltow-Fläming an Veranstalter*innen und Gäste
Volksfeste, Dorffeste, Musikfestivals: Veranstaltungen unter freiem Himmel haben jetzt Saison.
Allerdings sind aufgrund der Corona-Pandemie dem Genuss Grenzen gesetzt. Das Gesundheitsamt weist auf Folgendes hin:
Informationen für Veranstalter*innen
Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts ist sicherzustellen:
• Der Zutritt und Aufenthalt aller Personen ist zu steuern.
• Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen
(Ausnahme: Kinder bis zum zwölften Lebensjahr). Bei
Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen ist der
Nachweis zu kontrollieren. Ein negativer Antigen-Testnachweis
muss formell ausgestellt und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
• Die Personendaten aller Besucher*innen sind zu erfassen (Vor-
und Familienname, Telefon/E-Mail, Datum, Zeitraum
Anwesenheit). Dieser Kontaktnachweis muss vier Wochen lang
unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt Teltow-
Fläming herausgegeben werden.
Die Dokumentation darf auch elektronisch via App erfolgen, die
Luca-App wird hierbei nicht vom Landkreis Teltow-Fläming
unterstützt.
• Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist zu kontrollieren. Zwischen
festen Sitzplätzen darf der Abstand auf bis zu 1 Meter verringert
werden.
• Bei Festivals ist die maximale Anzahl der gleichzeitig
anwesenden Gäste auf 7.000 Personen begrenzt.
• Für die Anzahl der Besucher*innen von Volksfesten gibt es
weitere Bestimmungen - wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt!
• Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen dürfen maximal 5.000 Personen an
Veranstaltungen teilnehmen.
Informationen für Besucher*innen
• Die Hygieneregeln und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
sind zu beachten.
• Es ist grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen
einzuhalten.
• Bei Vorliegen typischer Symptome oder Anhaltspunkte auf eine
Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind grundsätzlich Kontakte
zu vermeiden (also auch keine Veranstaltungen zu besuchen).
• Bei Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen muss ein
auf die Personen ausgestellter negativ-Testnachweis, maximal 24
Stunden alt, vorgezeigt werden (Ausnahmen: vollständig
Geimpfte, Genesene oder Kinder bis zum zwölften Lebensjahr,
Definitionen nach COVID-19-Schutzmaßnahmen
Ausnahmeverordnung).
Presse-Information Landkreis Teltow-Fläming