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Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen ab Mittwoch, 1. September 2021

Corona-Virus: Inzidenz 5 Tage über 35

 

Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming macht auf das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz-Marke von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen aufmerksam.

 

Deshalb ist ab Mittwoch, den 1.September 2021 (5. Tag), die Personenzahl für Veranstaltungen, Festivals und öffentliche Feste (z. B. Diskotheken, Jahrmärkte, Volksfeste) auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt.

 

Ausnahmeanträge

In besonderen Einzelfällen können - auf Antrag - Ausnahmen der Personenobergrenze durch das Gesundheitsamt zugelassen werden, insofern keine zwingenden infektiologischen Gründe entgegenstehen. Dem Antrag ist ein individuelles Hygienekonzept beizufügen, in dem insbesondere dargestellt ist, wie die erhöhten Anforderungen des Infektionsschutzes im konkreten Einzelfall sichergestellt werden.

 

Entsprechende Anträge sind beim Gesundheitsamt Teltow-Fläming zu stellen:

 

per E-Mail:

per Post: Gesundheitsamt Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

 

Rechtsgrundlagen

Die geltende Rechtsquelle ist die Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) § 8, § 18 sowie § 20, Stand 24.08.2021.

 

• Landesrechtsportal: Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/verordn.../2__sars_cov_2_umgv

 

Konsequenzen

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Maßnahmen (§ 25 2. SARS-CoV-2-UmgV, Bußgeldtatbestände) ist ordnungswidrig und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

AHA+L-Regeln einhalten!

Das Gesundheitsamt Teltow-Fläming fordert weiterhin alle Bürger*innen – auch geimpfte oder genesene Personen – auf, die "AHA+L+A-Regeln" einzuhalten (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen). Durch gegenseitigen Schutz und Rücksichtnahme lässt sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen, wodurch weitere Verschärfungen des gegenseitigen Umgangs verzögert oder gar vermieden werden können.

 

Pressemitteilung Landkreis Teltow-Fläming