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Corona-Virus: Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen

Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" neu gefasst. Der Landkreis reagiert damit auf die veränderte Pandemiesituation.

 

Wie auch bisher müssen sich die in der Verfügung genannten Personengruppen ohne Anordnung des Gesundheitsamts unverzüglich in Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes und die Meldeanschrift mitteilen. Dies betrifft nun Erkrankte, Ausscheider und Verdachtspersonen.

 

Das ist außerdem neu:

 

• Enge Kontaktpersonen werden nicht mehr von der Allgemeinverfügung erfasst, da die Erfassung dieser Personengruppe nicht mehr verhältnismäßig wäre. Quarantäne wird daher bei engen Kontaktpersonen durch Individualentscheidung des Gesundheitsamtes angeordnet.

• Sogenannte "Ausscheider" werden von der Allgemeinverfügung erfasst. Dazu zählen alle Personen, die einen Erregernachweis haben und diese Erreger auch ausscheiden. Sie können dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein, ohne selbst krank oder krankheitsverdächtig zu sein.

• Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 31.10.2021.

 

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 31/2021 veröffentlicht; Link: https://www.teltow-flaeming.de/.../pdf/abl-2021-31.pdf

 

Presseinformation des Landkreises Teltow-Fläming