Tierschutz

Tierschutz ist ein hohes Gut. Nicht nur in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben sind viele Tierschutzbestimmungen einzuhalten. Für die Überwachung ist im Landkreis Teltow-Fläming das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz die zuständige Behörde. Es bietet mit dem amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst eine Kontaktmöglichkeit an, die rund um die Uhr erreichbar ist. Diese Telefonnummern kann man bei akuten Notfällen im Tierschutzbereich oder bei aktuellem Verdacht auf eine Tierseuche außerhalb der Sprechzeiten des Veterinäramtes wählen.

 

Nicht angerufen wurde der Bereitschaftsdienst, als am vergangenen Wochenende ein verletzter Bulle vor einer Stallung im Landkreis lag und nach Auffassung von Tierschützern möglicherweise gequält worden ist. Nachdem das Amt am Montag eine Anzeige erhalten hatte, wurde sofort Kontakt mit dem Betriebsleiter aufgenommen. Er bestätigte, dass ein Mastbulle, der im Stall ausgegrätscht war – also sich vertreten hatte und dadurch ausgerutscht war – vor dem Gebäude auf weichen Untergrund verbracht wurde. So sollte dem Tier die Möglichkeit gegeben werden, wieder auf die Beine zu kommen. Das Tier hatte einen Schattenplatz, wurde mehrmals täglich mit Wasser versorgt und erhielt eine Behandlung gegen die Schmerzen. Da keine Besserung eintrat, wurde der Bulle am Montag – noch vor der Anzeige beim Veterinäramt – vom Hoftierarzt von seinen Leiden erlöst.

 

Das Veterinäramt nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um zum einen im konkreten Fall mögliche Vorwürfe der Tierquälerei zu entkräften, aber auch, um nochmals auf die amtstierärztliche Bereitschaft hinzuweisen. Die Tierärzte sind an Wochentagen von 18 bis 6 Uhr und an Wochenenden von freitags 12 Uhr bis montags 6 Uhr zu erreichen. Die Rufnummern werden im Internetauftritt des Landkreises veröffentlicht:

www.teltow-flaeming.de/amtstierarzt-bereitschaft

 

Außerdem gibt es im Landkreis einen tierärztlichen Bereitschaftsdienst. Gemäß § 2 der Notfall- und Bereitschaftsdienstordnung der Landestierärztekammer Brandenburg ist grundsätzlich jeder vollberuflich in eigener Praxis tätige Tierarzt verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auch Kontakte zum tierärztlichen Bereitschaftsdienst werden als Service im Internetauftritt des Landkreises angeboten:

www.teltow-flaeming.de/tierarzt-notdienst

 

Presse-Info der Kreisverwaltung Teltow-Fläming