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Warnung vor Geflügelpest

Veterinäramt Teltow-Fläming rät dringend zu

Sicherheitsmaßnahmen

 

Mit einem Ausbruch der Geflügelpest ist auch im Landkreis Teltow-Fläming zu jedem Zeitpunkt zu rechnen. Darauf macht das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz aufmerksam.

 

Aktueller Anlass sind die ersten Fälle von Geflügelpest in diesem Herbst im Land Brandenburg. So musste ein Bestand mit über 200 Gänsen und Hühnern im Landkreis Spree-Neiße aufgrund einer Infektion mit H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) getötet und unschädlich beseitigt werden. Ein weiterer Bestand in der Nähe ist inzwischen betroffen.

 

In anderen Bundesländern sind seit Herbstbeginn bereits drei Hausgeflügelbestände infiziert. Im Wildvogelbereich zeichnet sich ebenfalls eine Steigerung der positiven Fälle ab, besonders in Schleswig-Holstein, aber auch in Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

 

Daher müssen Geflügelhalter*innen, auch wenn sie nur wenige Tiere haben, Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Insbesondere der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden. Die Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten, Desinfektion der Hände und Schuhe bzw. Kleidungswechsel beim Betreten der Stallungen und Ausläufe sind nur ein Teil der Möglichkeiten, um einen Eintrag des Erregers zu verhindern.

 

Weitere Hinweise erhalten interessierte Tierhalter*innen auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz oder im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming unter dem Stichwort „Geflügelpest“.

 

Im vergangenen Winter war das Infektionsgeschehen sehr schwer. Auch in diesem Winter ist eine risikobasierte Aufstallung zu befürchten. Die Einschleppung des hochgradig ansteckenden Erregers in Geflügelbestände ist folgenschwer und sollte unbedingt vermieden werden.

 

Presse-Info der Kreisverwaltung Teltow-Fläming