Herbstantragstellung im Rahmen der KULAP-Förderung ab sofort möglich
Presse-Info der Kreisverwaltung Teltow-Fläming
Förderung gemäß Kulturlandschaftsprogramm (KULAP 2014) und der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau.
Für das Antragsjahr 2022 können bis zum 31. Dezember 2021 für nachfolgende Programme wieder Förderanträge gestellt werden:
FP 810 Extensive Grünlandbewirtschaftung
FP 820 Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen
sensiblen Grünlandstandorten
FP 830 Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten
Dauergrünlandflächen durch Nutzungsbeschränkungen infolge von hoher Stauhaltung zur Schonung von Mooren
FP 840 Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung von Ackerland und Grünland (Bindung 841a)
FP 880 Ökologischer Landbau
FP 890 Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau (Blüh- und Ackerrandstreifen)
Für alle KULAP-Förderprogramme, deren Verpflichtungen aus den Erstantragsjahren 2016 und 2017 im Jahr 2020 auslaufen (FP 810, FP 820, FP 840 und FP 880), sind einjährige Verlängerungsanträge möglich.
Für folgende Programme können Neu-, Erweiterungs- und Ersetzungsanträge gestellt werden:
Neuanträge FP 830, 880, 890
Erweiterungs- und Ersetzungsanträge FP 880, 890
Genauere Informationen zur Herbstantragstellung und zu den Förderrichtlinien und -modalitäten finden Sie im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming:
https://www.teltow-flaeming.de/de/aktuelles/2021/11/kulap-antragstellung-2021.php
sowie im Internetauftritt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK )
Der ELER-Antrag 2022 (WebClient) kann im Internet unter www.agrarantrag-bb.de abgerufen werden.
Bei Rückfragen steht das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming gern unter Telefon 03371 608-4712 zur Verfügung.